Länderinformation
Österreich
In Österreich gilt die Widerspruchslösung. Eine Organentnahme nach dem Tod ist grundsätzlich möglich, wenn zu Lebzeiten kein Widerspruch erklärt wurde.
Kurz erklärt
Widerspruch in Österreich
Wer einer Organentnahme nach dem Tod widersprechen möchte, kann seinen Widerspruch ausdrücklich dokumentieren.
Der Widerspruch kann in Österreich im Widerspruchsregister eingetragen werden. Entscheidend ist die dokumentierte persönliche Entscheidung.
Verfügbare Einreichungswege
Reisende & ausländische Staatsangehörige
Hinweise für Reisende in Österreich
Auch ausländische Staatsangehörige und Reisende sollten ihre persönliche Entscheidung gegen eine Organentnahme eindeutig dokumentieren.
Es empfiehlt sich, einen schriftlichen Widerspruch beziehungsweise einen entsprechenden Nachweis während des Aufenthalts mitzuführen.
Empfohlen zum Mitführen
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